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   VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871   

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VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871 (https://dejure.org/2015,7845)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2015 - 15 CS 14.2871 (https://dejure.org/2015,7845)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2015 - 15 CS 14.2871 (https://dejure.org/2015,7845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerde; baurechtliche Nachbarstreitigkeit; Grenzgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Grenzgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung, Bebauungsplan, Garagen, Beschwerdeverfahren, Verwaltungsgerichte, Ermessensentscheidung, Städtebauliche Absichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1
    Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Grenzgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Nachbar bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans keinen über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinausgehenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde hat (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8/84 - NVwZ 1987, 409; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - BauR 1998, 1206).

    Dies ist auch für Festsetzungen eines Bebauungsplans im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986, a.a.O., juris Rn. 11, 14).

    Eine derartige Gewichtung auf Grundlage der festgesetzten bebauungsplanrechtlichen Ordnung kann wohl nur ein "auf die Festsetzungen des Bebauungsplans vertrauender Nachbar" (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8/84 - NVwZ 1987, 409 = juris Rn. 16) beanspruchen, wenn sich der von der Befreiung betroffene Nachbar also in Bezug auf die Festsetzung, von der abgewichen wird, selbst entsprechend verhält.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871
    In einem solchen Fall kann Nachbarschutz in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung nach § 31 Abs. 2 BauGB gegeben sein (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14/87 - BVerwGE 82, 343 = juris Rn. 10 ff.).

    aa) Ob dem Antragsteller wegen des Ausnahmecharakters der Befreiung bei der vorzunehmenden Interessenabwägung hier ein gewisser Vorrang einzuräumen ist (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14/87 - BVerwGE 82, 343 = juris Rn. 15 a.E.), ist fraglich.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Nachbar bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans keinen über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinausgehenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde hat (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8/84 - NVwZ 1987, 409; BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - BauR 1998, 1206).

    Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung besteht demnach nicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - BauR 1998, 1206 = juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die genehmigte Grenzgarage außerhalb der durch Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen wurde und zugleich angenommen wird, dass ihre Zulassung nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO 1977 durch Planfestsetzung ausgeschlossen wurde (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 4 C 15/11 - NVwZ 2013, 1014 zu § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO), ist das Vorhaben insoweit zwar nach § 30 BauGB unzulässig und die Baugenehmigung demnach teilweise objektiv rechtswidrig.
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 CS 14.2871
    Ob Festsetzungen auf der Grundlage des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt (demnach) vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - NVwZ 1996, 888 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Im Falle eines objektivrechtlichen Verstoßes gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans verbleibt dem Nachbarn Drittschutz in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung nach § 31 Abs. 2 BauGB nur nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14/87 - BVerwGE 82, 343 ff. = juris Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 19; Seidel a. a. O. Rn. 433 f. m. w. N.).
  • VG Augsburg, 20.02.2020 - Au 5 S 20.200

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Reihenhausanbau

    Das gilt insbesondere für die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 22; B.v. 14.8.2014 - 2 ZB 13.2011 - juris Rn 3).
  • VG Ansbach, 31.03.2021 - AN 17 S 21.00130

    Erfolgloses Eilverfahren eines Nachbarn wegen Baugenehmigung für 2 Reihenhäuser

    Dies müsste sich gegebenenfalls aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung ergeben (BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 2 ZB 13.2011 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 22ff.; VG Ansbach, U.v. 19.9.2018 - 17 K 17.00985 - juris; U.v. 11.2.2021 - 17 K 20.00020 - juris; Jäde/Dirnberger, § 29 Rn. 51; Simon/Busse, Art. 66 Rn. 370 ff.).
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 9 CS 23.1172

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Wohnhausumbau

    Im Übrigen könnte sich hinsichtlich eines etwaig fehlenden Dispenses von nicht nachbarschützenden Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Rechtsverletzung nur aus einem Verstoß gegen das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot ergeben (sog. "versteckter Dispens" - vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - juris Rn. 10; B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - juris; BayVGH, B.v. 13.10.2021 - 9 CS 21.2211 - juris Rn. 29; B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 22; B.v. 27.6.2018 - 9 ZB 16.1012 - juris Rn. 12; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 33; B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 28; OVG NW, U.v. 9.5.2016 - 10 A 1611/14 - juris Rn. 51).
  • VG Würzburg, 06.08.2021 - W 4 S 21.804

    Erfolgreicher Eilantrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts,

    Sie steht im Widerspruch zur herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach der Nachbarschutz auch bei einem Unterbleiben einer an sich erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer (insoweit) nicht nachbarschützenden Festsetzung auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot beschränkt ist (BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14/87 - juris; B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 22; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 33; B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 19 und 28; OVG NW, B.v. 10.9.2018 - 10 B 1228/18 - juris Rn. 12; Siegmund in BeckOK, BauGB, 52. Edition, Stand: 01.02.2021, § 31 Rn. 68a und 103 ff.; Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 31 Rn. 45).
  • VG München, 07.05.2020 - M 29 K 18.6294

    Nachbarklage, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen, Rücksichtnahmegebot,

    Fehlt es an einer an sich erforderlichen Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, richtet sich der Nachbarschutz nach dem Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BayVGH v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris, Rn. 19).
  • VG Ansbach, 01.09.2021 - AN 9 K 20.01681

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bescheid, Vorhaben, Festsetzungen, Nachbarschutz,

    Hinsichtlich der klägerseits angeführten Zweifel bezüglich der Ermessensausübung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer - wie hier gegebenen - Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung der Bescheid nur wegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes angefochten werden kann; es besteht gerade kein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 16.8.2005 - 1 CS 05.1421 - juris Rn. 23; B. v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 28; B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 36).
  • VG Ansbach, 01.12.2021 - AN 17 S 21.01544

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichem Nachbarstreitverfahren gegen eine

    Ein intendierter Nachbarschutz müsste sich insoweit aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung ergeben (BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 2 ZB 13.2011 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 22ff.; VG Ansbach, U.v. 19.9.2018 - AN 17 K 17.00985 - juris; U.v. 11.2.2021 - 17 K 20.00020 - juris; Jäde/Dirnberger, § 29 Rn. 51; Busse/Kraus, Art. 66 Rn. 370 ff.).
  • VG Würzburg, 31.01.2017 - W 4 K 16.601

    Nachbarschutz bei Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des

    Ob Festsetzungen auf der Grundlage des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BayVGH v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 22).
  • VG München, 28.04.2015 - M 1 K 15.276

    Qualifizierter Bebauungsplan; Befreiung; Nachbarschutz

    Ob Festsetzungen auf der Grundlage des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 15 CS 14.2871 - juris Rn. 22 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -NVwZ 1996, 888 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG München, 28.11.2018 - M 1 K 17.3632

    Festsetzung der Reichweite des straßenrechtlichen Anbauverbots

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